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Unsere Leistungen
INFORMATIONEN FÜR
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können unsere Leistungen im Rahmen der Bewerbungsunterstützung in Anspruch nehmen. Rechtsgrundlage: § 45 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) |
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Sie haben noch Fragen oder benötigen weitere Informationen? Rufen
Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Ihr Ansprechpartner:
Heinz Kollenberg
Bewerbungshelfer
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einem neuen Arbeitgeber? Ich unterscheide mich in den Funktionen als Personalberater, und Arbeitsvermittler grundlegend von Zeitarbeitsunternehmen, da meine Tätigkeit darin besteht zwischen Arbeitgebern und Arbeitsuchenden direkt einen Arbeitsvertrag zu vermitteln. Als kompetenter Partner vermittle ich Arbeitskräfte unterschiedlichster Berufsgruppen und Qualifikationen an Unternehmen im Großraum OWL
Wann besteht ein Anspruch auf einen
Vermittlungsgutschein Ein Anspruch auf Ausstellung eines Vermittlungsgutscheines besteht auch dann, wenn die Wartezeit von zwei Monaten bereits in den letzten drei Monaten vor einer Eignungsfeststellungs-, Trainings- oder Weiterbildungsmaßnahme erfüllt war. Auf die Dauer der Maßnahme kommt es nicht an. Wird der Vermittlungsgutschein nicht unmittelbar nach der Maßnahme beantragt, setzt sich die Rahmenfrist von drei Monaten aus Zeiten nach und vor der Maßnahme zusammen. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf den Vermittlungsgutschein, wenn die Zeiten der Arbeitslosigkeit in dieser gestückelten Rahmenfrist zusammen zwei Monate ergeben. Teilnehmer an Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16 Abs. 3 SGB III (sog. Ein-Euro-Jobs) werden im Hinblick u.a. auf die weitgehend identische arbeitsmarktliche Zielsetzung und Wirkungsweise wie Arbeitnehmer behandelt, die eine ABM-Beschäftigung ausüben oder zuletzt ausgeübt haben. Sie können daher während und unmittelbar nach der Teilnahme an der Arbeitsgelegenheit einen Vermittlungsgutschein ohne Wartezeit erhalten. Welche Besonderheiten gibt es für Arbeitslosengeld II-Anspruchsberechtigte?Nach dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 ("Hartz IV") haben Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II keinen Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins. Die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheines als Leistung zur Eingliederung in Arbeit liegt vielmehr im pflichtgemäßen Ermessen der Agentur für Arbeit bzw. der Arbeitsgemeinschaft (§ 16 Abs. 1 SGB II); die in § 421g SGB III genannten Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit hat den Agenturen für Arbeit bzw. den Arbeitsgemeinschaften empfohlen, grundsätzlich einen Vermittlungsgutschein auszustellen. Informationen zum Vermittlungsgutschein Sie sind länger als sechs Wochen arbeitslos, auf der Suche nach einer neuen beruflichen Perspektive und wünschen sich professionelle Unterstützung bei der Arbeitsuche?Dann sind Sie bei uns richtig.
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Sie haben noch Fragen oder benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Ihr Ansprechpartner:
| Anschrift: | Heinz Kollenberg | |
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